Immobilienbewertung
Oftmals bedarf es mehr als einer einfachen Einschätzung für den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.
Um einen marktgerechten Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes zu ermitteln, bedarf es einer fachgerechten Immobilienbewertung. Solch eine sach- und fachgerechte Immobilienbewertung durch einen geprüften Immobilienwirt gibt Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung der Immobilie und dient als solides Fundament für Ihre weiteren Entscheidungen.
Wir ermitteln für Sie den Marktwert Ihrer Immobilie, geben gutachterliche Stellungnahmen und Immobilienwertschätzungen, erstellen professionelle Kurzgutachten oder auch rechtssichere Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und dienen in erster Linie dem Bewertungszweck. Die Bewertung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und wird durch einen nachweislich sach- und fachkundigen geprüften Immobilienwirt erstellt.
Zwecke der Wertermittlung sind zum Beispiel:
- Kauf oder Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
- Zugewinnausgleich bei Scheidungen
- Erbschaftsplanung und Erbauseinandersetzungen
- Vermögensaufstellungen
- Absicherung (Versicherungswertermittlung)
- Zwangsversteigerungsverfahren
Objektarten für die Immobilienbewertung sind in der Regel:
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Büro- und Geschäftshäuser
- Wohnungs- und Teileigentum (z.B. Eigentumswohnung)
- Wohnanlagen
- unbebaute Grundstücke
Solange es sich um die Feststellung des richtigen Kauf- bzw. Verkaufswertes einer Immobilie oder einer Vermögensaufstellung zu eigenen Zwecken handelt, genügt oft schon eine Wertermittlung des Marktwertes in mündlicher Form oder als Kurzgutachten.